Förderung

E-FAHRZEUG KAUFEN & GELD VERDIENEN!
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DIE THG-QUOTE

Wer ein Elektrofahrzeug in Deutschland besitzt, tut nicht nur etwas für seine Umwelt. Seit 2022 kann er damit auch Geld verdienen. Und das jedes Jahr aufs Neue! Stand heute ist es geplant, die Prämie bis 2030 auszuzahlen. Der Betrag für das THG-Angebot kann sich aber jederzeit ändern. Im Jahr 2023 liegt die Auszahlung bei ca. 200 bis 300 Euro, je nach Anbieter. Vorgesehen ist diese Prämie für E-Fahrzeuge ab der Klasse L3e (über 45 km/h).


Das Schlagwort dazu heißt Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote. Unter dieser Regelung können nun auch Privatpersonen und gewerbliche Fahrzeughalter unkompliziert die Treibhausgas-Einsparungen ihrer E-Fahrzeuge ab der Klasse L3e an THG-Quotenhändler verkaufen.

Die  THG-Quote im Detail

Bei der THG-Quote handelt es sich um ein Klimaschutz-Instrument, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu verringern. Die Höhe dieser THG-Quote legt die Bundesregierung fest und sie steigt von Jahr zu Jahr. Im gleichen Ausmaß müssen Mineralölunternehmen den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß jedes Jahr weiter senken. Wer das nicht schafft, muss Strafe zahlen oder THG-Quoten – also eingespartes CO₂ von Dritten – nachkaufen.

Vom Nachkauf konnten bislang schon Energieversorger mit Grünstrom-Anteil profitieren. Sie dürfen das eingesparte Klimagas als Emissionszertifikat an die Mineralölunternehmen verkaufen. Der Preis dafür wird nicht vom Staat festgelegt, sondern bildet sich frei am Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage.

40 THG-Quotenhändler mit unterschiedlichen Angeboten

Auch Halter privater oder gewerblicher E-Autos und E-Motorräder bzw. E-Roller (ab der Fahrzeugklasse L3e) können ab 2022 indirekt "mithandeln" und sich Erlöse sichern. Das klappt durch die Übertragung ihrer Emissionseinsparungen an THG-Quotenhändler, die diese gebündelt mit den Mineralölkonzernen handeln.

Für die Übertragung bieten aktuell über 40 Händler fixe oder variable Prämien und teils erweiterte Angebote und Besonderheiten an.

Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden, sind übrigens nicht notwendig. Den Besitz des E-Autos oder E-Motorrads/-Rollers kann man mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachweisen. Die Möglichkeit der Anrechnung besteht bei „Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb“.

Zu beachten gilt es, dass die THG-Quote unter Umständen steuerpflichtig wird (§ 22 (3) Einkommenssteuergesetz), wenn die Freigrenze überschritten wird. Im Zweifel lohnt es sich, beispielsweise beim Steuerberater nachzufragen.

Beantragung für Fahrzeuge über 45 km/h

Um die jährliche E-Prämie  zu erhalten, brauchen E-Fahrzeughalter in der Regel nur ein Foto oder einen Scan ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und einige Minuten Zeit, um sich über das Anmeldeformular zu registrieren und den Antrag online einzureichen.

Beantragung für Fahrzeuge mit 45 km/h

Ab dem 29.07.2023 sind Krafträder bis 45km/h von der Förderung ausgeschlossen. 125er Elektroroller bekommen weiterhin die THG-Förderung. 


Worauf Sie bei der Auswahl eines THG-Quotenhändlers achten sollten und wie der Emissionshandel funktioniert,
lesen Sie auch auf der 
ADAC-THG-Website.
Natürlich steht Ihnen das AS-Mobile-Team auch bei diesem Thema hilfreich zur Seite!


Rechenbeispiel

Im Jahr 2023 werden im Schnitt ca. 200 bis 300 Euro an THG-Prämie ausgezahlt.
Bei z.B. 250 Euro jährlicher Auszahlung bis 2030 = Gesamt 2.000 Euro Prämie
Dieser Betrag stellt bei vielen Fahrzeugen bereits einen Großteil der Anschaffung dar und refinanziert teilweise das Elektromobil.


Quellen und Tipps zur THG-Prämie:

Erklärung und Rechtstipps des ADAC

Erklärung und Rechtstipps der Verbraucherzentrale




Umweltprämien in vielen Städten

Sie möchten einen E-Roller kaufen? Viele Kommunen locken mit einer Prämie!

Viele deutsche Städte bieten Umweltprämien für Elektrofahrzeuge an. Da sich diese Angebote von Ort zu Ort sehr unterscheiden,
ist es ratsam sich direkt vor Ort zu informieren. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter!

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